Nun ist das Thema auch am Bodensee angekommen. Hier steht den Anlagen jedoch das deutsche Wasserhaushaltsgesetz entgegen. Nach der seit Januar 2023 geltenden Regelung dürfen schwimmende Solaranlagen nur auf künstlichen Gewässern errichtet werden oder auf solchen, die «durch den Menschen in ihrem Wesen physikalisch erheblich verändert wurden», also beispielsweise auf Bagger- oder Stauseen. Eine Errichtung von schwimmenden Solaranlagen auf dem Bodensee ist daher nach deutscher Rechtslage nicht zulässig.
Auswirkungen auf den Bodensee noch unklar
Grund für diese Einschränkung ist, dass die Auswirkungen von großen Beschattungsflächen an der Wasseroberfläche auf das Ökosystem See noch kaum erforscht sind. Insbesondere fehlen noch Studien zu den Auswirkungen der Beschattung auf die Pflanzen, Tiere und Planktonlebewesen im See.
Die IGKB verfolgt das Thema mit Interesse, doch der Schutz des Sees hat oberste Priorität: schwimmende Solaranlagen dürfen nicht zu negativen Effekten auf das Ökosystem des Bodensees führen. Außerdem müssen auch negative Einflüsse auf das Landschaftsbild sowie Auswirkungen auf die Schifffahrt, die Fischerei und den Tourismus bei einer Bewertung berücksichtigt werden.
Bild: Schwimmende Photovoltaikanlage auf dem Baggersee eines Kieswerks in Leimersheim, Rheinland-Pfalz. (Bild: Fraunhofer ISE)